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Parkbewilligung beantragen - nächtliches Dauerparkieren
Was gilt als nächtliches Dauerparkieren?
Nach dem Reglement gilt als nächtliches Dauerparkieren das regelmässige Parkieren zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr von Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Parkplätzen in der Gemeinde, wenn ein Fahrzeug mehr als zweimal pro Woche über einen Zeitraum von mehr als einem Monat nachts auf öffentlichem Grund abgestellt wird.Was ist erlaubt / was ist verboten?
Erlaubt ist das nächtliche Parkieren nur mit einer gültigen Nachtparkkarte. Fahrzeuge, die ohne gültige Karte regelmässig über Nacht stehen, gelten als Verstoss. Die Regelung gilt auch, wenn nur teilweise öffentlicher Grund beansprucht wird. Fahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht oder Anhänger dürfen grundsätzlich nicht über Nacht auf öffentlichem Areal abgestellt werden.Kontrollen
Die Gemeinde führt ab Januar regelmässige Kontrollen durch. Hinweise aus der Bevölkerung nehmen wir ebenfalls entgegen. Eine zuständige Kontrollperson ist dafür eingesetzt und meldet Sichtungen der Gemeindeverwaltung weiter.Vorgehen bei Verstössen
– Beim ersten Feststellen eines Parkvergehens erfolgt eine Ermahnung.
– Beim zweiten Vorkommen wird eine schriftliche Mitteilung zugestellt und auf die Pflicht zum Lösen einer Parkkarte hingewiesen.
– Zeigt dies keine Wirkung, behalten wir uns die Anwendung der Strafbestimmungen aus dem Reglement vor.Parkkarte lösen
Parkkarten können ab sofort bei der Gemeindeverwaltung bestellt werden:- telefonisch: 061 976 12 12
- Schalter der Gemeindeverwaltung
- Kontaktformular
Die Kosten betragen CHF 50.00 pro Fahrzeug und Monat. Die Karten werden jeweils für ein halbes Jahr ausgestellt (Januar–Juni / Juli–Dezember). Die Gebühr wird im Voraus erhoben. Unter dem Jahr ist auch eine pro-rata-Lösung möglich. Ohne «Kündigung» erfolgt automatisch eine Verlängerung.
Bei der Bestellung benötigen wir das/die Kennzeichen. Es darf zwar nur ein Fahrzeug gleichzeitig auf der Strasse stehen, aber es können mehrere Nummernschilder hinterlegt werden.
Die Bezahlung erfolgt bei Abholung am Schalter; bei Versand stellen wir eine Rechnung zu.
Bei Fragen hilft Ihnen das Verwaltungsteam gerne weiter.