Abteilungen

Aufgaben der AHV-Gemeindezweigstelle sind Auskünfte über:

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung
  • Invalidenversicherung
  • Erwerbsersatzordnung
  • eidgenössische landwirtschaftliche Familienzulagenordnung
  • kantonales Kinderzulagengesetz
  • Ergänzungsleistungen
  • Beitragsbezug Arbeitslosenversicherung
  • Unfallversicherung (Versicherungspflicht)
  • Entgegennahme und Weiterleitung von Korrespondenzen und Unterlagen von Versicherten
  • Abgabe von Formularen und Merkblätter
  • Beschaffung und Kontrolle der Unterlagen sowie Mithilfe beim Ausfüllen der Formulare
  • Mitwirkung bei der Ermittlung der Einkommens- und Vermögensverhältnissen
  • Mitwirkung bei der Erfassung aller Beitragspflichtigen und die Führung des Registers über die beitragspflichtigen Arbeitgeber, Selbständigerwerbende, Nichterwerbstätigen und Arbeitnehmer ohne beitragspflichtige Arbeitgeber.
  • Auskünfte über kontoführende Ausgleichskassen
  • Meldung aller Mutationen bezüglich Leistungspflichtiger und Leistungsbezüger

Die verschiedene Formulare können Sie von der Homepage herunterladen.

Personen

Name Funktion Kontakt
Claudia Hilber Gemeindeverwalterin
Filipa Santos Verwaltungsangestellte

 

Bereich Bau

  • Allg. Bauwesen, Baubewilligungsverfahren und Baukontrollen
  • Aufträge und Unterstützung des Gemeinderates in allen technischen und rechtlichen Fragen in den Bereichen Bauen, Planen, Raumplanung (Nutzungspläne, Sondernutzungspläne) und Umwelt
  • Bearbeitung von Einsprachen und Beschwerden mit Berichterstattung an den Gemeinderat

Personen

Name Funktion Kontakt
Claudia Hilber Gemeindeverwalterin
Cécile Kaufmann Sachbearbeiterin Bauwesen

Die Einwohnerdienste sind die erste Anlaufstelle für die Bevölkerung, wenn es um amtliche Dokumente und Eintragungen geht, wie z.B.

  • An-, Um-, Abmeldungen - eUmzugCH
  • Adressauskünfte
  • Identitätskarten
  • Bescheinigungen und Beurkundungen
  • Bestätigung von Personalien
  • Verlängerung und Beantragung von Ausländerausweisen
  • Gesuche für Lernfahrausweise
  • Eintragung von Zivilstandsereignissen

Personen

Name Funktion Kontakt
Claudia Hilber Gemeindeverwalterin
Filipa Santos Verwaltungsangestellte

Die Abteilung Finanzen ist für die korrekte Buchhaltung der Gemeinde verantwortlich. 

Ihre Aufgaben umfassen die Verwaltung der öffentlichen Gelder und die Bezahlung sämtlicher Rechnungen. Ausserdem erstellt die Leiterin Finanzen Budgets und Jahresrechnungen zuhanden des Gemeinderates und der Gemeindeversammlung.

 

Personen

Name Funktion Kontakt
Karin Althaus Finanzverwalterin

Als Kontaktstelle zwischen Bevölkerung, Gemeinderat und Verwaltung ist die Gemeindekanzlei zuständig für: 

  • Führen des Stimmregisters
  • Vorbereitung Wahlen und Abstimmungen
  • Hundekontrolle
  • Raumbelegungsgesuche
  • Kataster
  • Wohnungsabnahme
  • Kinder- und Jugendzahnpflege
  • Wasser und Werke

Personen

Name Funktion Kontakt
Claudia Hilber Gemeindeverwalterin
Filipa Santos Verwaltungsangestellte

Der Hausdienst ist für die gesamte Schulanlage, den Kindergarten und alle öffentlichen Bauten verantwortlich.

Die Aufgaben umfassen:

  • Reinigung, Pflege und Unterhalt der Schulhäuser sowie des Kindergartens und öffentliche Bauten
  • Bedienung und Instandhaltung der haustechnischen Anlagen (Audio, Licht, Heizung, Lüftung etc.)
  • Ansprechpartner für die Anliegen der Benützer und Mieter sowie die Übergabe / Abnahme bei Vermietungen
  • Koordination der Einsätze des Reinigungsteams und der Hilfskräfte
  • Ausführung von allgemeinen Reparaturarbeiten
  • Durchführung der Grundreinigung

Personen

Name Funktion Kontakt
Marcel Bracher Hauswart
Sibylle Salathe Stv. Hauswartin, Mitglied Baukommission

Die sozialen Dienste sind zuständig für:

  • Sicherstellung der Lebensgrundlagen (z.B.: Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Krankenversicherung etc.)
  • Sozialberatung von Einzelpersonen, Ehepaaren und Familien
  • Vermittlung von Sachhilfe und Informationen sowie Weiterweisung an spezialisierte Fachstellen
  • Sicherung der Existenz bedürftiger Personen durch Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen oder Erschliessen anderer finanzieller Hilfen
  • Unterstützung beim Erhalt der Selbständigkeit, beispielsweise beim Geltendmachen von Sozialversicherungsansprüchen
  • Ausrichten von Mietzinsbeiträge
  • Abklärungen im Zusammenhang von Krankenkassenprämienausständen
  • Abklärungen und Übernahme von Mandaten für die Sozialhilfebehörde und für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) 
  • Zusammenarbeit und Koordination mit anderen sozialen Institutionen in der Gemeinde und im Kanton
  • Betreuung, Begleitung und finanzielle Unterstützung von Asylsuchenden

Benötigen Sie finanzielle Unterstützung füllen Sie bitte vor dem esten Termin das Formular Sozialhilfeantrag aus.

Die sozialen Dienste sind nur per E-Mail oder Sprachnachricht auf dem Telefonbeantworter erreichbar.

Folgende Angelegenheiten können auf der Abteilung Steuern erledigt werden:

  • Fristverlängerung Steuererklärung von Unselbständigen beantragen
  • Steuerveranlagungen der ordentlichen Einkommens- und Vermögenssteuern von Unselbständigen
  • Steuerveranlagungen der ausserordentlichen Jahressteuern von Unselbständigen
  • Zahlungsfristen/Ratenzahlungen
  • Bestellungen von Einzahlungsscheinen
  • Steuerrückzahlungen

Weitere Informationen und Zuständigkeiten unter https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/finanz-und-kirchendirektion/steuerverwaltung

Die Rechnungstellung der definitiven Gemeindesteuern erfolgt im gleichen Zeitraum wie die Staats- und Bundessteuern. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.

 

Gemeindesteuern
Natürliche Personen56% der Staatssteuer
Juristische Personenab 01.01.2023 50% der Staatssteuer vom Ertrag (vorher 4.0%)
ab 01.01.2023 50% der Staatssteuer vom Kapital (vorher 0.055%  und bis 2019 0.275%) 
Kirchensteuer natürliche Personen
evang. -ref. Kirche0.7% des steuerbaren Einkommens und
0.07% des steuerbaren Vermögens
maximal 15% des Staatssteuerbetrag
röm-kath. Kirche9% des Staatssteuerbetrag
christ-kath. Kirche0.7% des steuerbaren Einkommens und
0.10% des steuerbaren Vermögens 
Abzug pro Kind CHF 60
Feuerwehrersatzabgabe 
 9% der Staatssteuer
Min. CHF 100.--, Max. CHF 400.--
Vergütungszins
 1.5% für Vorauszahlungen ab 1.1. des Steuerjahrs
Verzugszins
 3% bei Zahlung nach dem 30.09. des Steuerjahrs resp. nach Fälligkeit der Forderung.
(Dieser Verzugszins gilt auch für andere Forderungen)

Personen

Name Funktion Kontakt
Monika Botrugno Leiterin Steuerbüro/Berufsbildnerin

Der Werkhof befindet im Geissbrunnen 47 in Diegten

  • Unterhalt von gemeindeeigenen Grünanlagen und Bächen
  • Allgemeiner Winterdienst wie die Schneeräumung auf öffentlichen Strassen und Gehwegen sowie die Bekämpfung von Glatteis
  • Entsorgungswesen
  • Friedhofunterhalt
  • Unterstützung des Bestattungsamts
     
Öffnungszeiten Öffentliche Sammelstelle
Montag - Freitag07.00 - 12.00 / 13.00 - 20.00
Samstag08.00 - 12.00 / 13.00 - 16.00

 

Personen

Name Funktion Kontakt
Lydia Weber Friedhofsgärtnerin
Stefan Eschbach Wegmacher/Wasserwart