Wir bitten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger beim Ausfüllen des Stimmmaterials auf folgende Punkte zu achten:
- Denken Sie daran, den Stimmrechtsausweis bei brieflicher Stimmabgabe zu unterschreiben.
- Bitte perforierte Stimmzettel mit mehreren Abstimmungs-Vorlagen nicht voneinander trennen, lassen Sie alles am Stück.
- Stimmzettel nicht kleiner falzen als bereits perforiert
Bei brieflicher Stimmabgabe können Sie das Stimmcouvert bis zur Öffnung des Wahllokals, d.h. Sonntag, um 9.45 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung in den Briefkasten werfen. Später eintreffende Couverts sind ungültig.
Das Wahlbüro ist an den Abstimmungs- und Wahlsonntagen von 09.45 - 11.00 Uhr geöffnet.
Abstimmungen vom 22. September 2024
Eidgenössische Abstimmungen |
1. Volksinitiative vom 8. September 2020 «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» |
2. Änderung vom 17. März 2023 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Reform der beruflichen Vorsorge) |
Kantonale Abstimmung |
3. Teilrevision des Gesundheitsgesetzes vom 11. April 2024; Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (LRV 2023/636) |